


Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1117 Wörter, Seiten 391-392
30,00 €
inkl MwSt




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§ 364 Abs 2 ABGB ist auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses anwendbar, solange ein Wohnungseigentümer im Rahmen der Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechts an einem bestimmten WE-Objekt Störungen verursacht. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann also auch zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses für eine von einem WE-Objekt ausgehende Störung bestehen. Dass das emittierende und das beeinträchtigte WE-Objekt Teil derselben Liegenschaft sind, steht der (analogen) Anwendung des § 364a ABGB nicht im Weg.
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- OLG Wien, 11 R 124/18p
- WOBL-Slg 2020/126
- OGH, 13.06.2019, 5 Ob 21/19b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 364 Abs 2 ABGB
- § 364a ABGB
§ 364 Abs 2 ABGB ist auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses anwendbar, solange ein Wohnungseigentümer im Rahmen der Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechts an einem bestimmten WE-Objekt Störungen verursacht. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann also auch zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses für eine von einem WE-Objekt ausgehende Störung bestehen. Dass das emittierende und das beeinträchtigte WE-Objekt Teil derselben Liegenschaft sind, steht der (analogen) Anwendung des § 364a ABGB nicht im Weg.
- OLG Wien, 11 R 124/18p
- WOBL-Slg 2020/126
- OGH, 13.06.2019, 5 Ob 21/19b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 364 Abs 2 ABGB
- § 364a ABGB