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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1117 Wörter, Seiten 391-392

30,00 €

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§ 364 Abs 2 ABGB ist auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses anwendbar, solange ein Wohnungseigentümer im Rahmen der Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechts an einem bestimmten WE-Objekt Störungen verursacht. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann also auch zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses für eine von einem WE-Objekt ausgehende Störung bestehen. Dass das emittierende und das beeinträchtigte WE-Objekt Teil derselben Liegenschaft sind, steht der (analogen) Anwendung des § 364a ABGB nicht im Weg.

  • OLG Wien, 11 R 124/18p
  • WOBL-Slg 2020/126
  • OGH, 13.06.2019, 5 Ob 21/19b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • § 364a ABGB

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