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wohnrechtliche blätter

Heft 11, November 2020, Band 33

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern

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Ein einzelner Wohnungseigentümer, der nicht unmittelbarer Störer ist, haftet wegen nachbarrechtlichen Ansprüchen, wenn er die Störung allein beherrschen kann bzw eine gewisse Einflussmöglichkeit auf die Störung hat. Bei einem durch den Bauträger verursachten Schaden an der Nachbarliegenschaft während der Errichtung des WE-Objekts des Wohnungseigentümers ist die notwendige Einflussmöglichkeit nicht gegeben.

  • WOBL-Slg 2020/127
  • OLG Wien, 12 R 70/19f
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 364b ABGB
  • § 364a ABGB
  • OGH, 22.01.2020, 3 Ob 231/19w, Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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