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Nacheheliches Aufteilungsverfahren; Anteile an einem Unternehmen; Abgrenzung bloße Wertanalage

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Einer Unternehmensbeteiligung kommt im Allgemeinen dann Wertanlagencharakter zu, wenn mit ihr keine Mitwirkung an der Unternehmensführung oder sonst ein maßgeblicher Einfluss auf das Unternehmen verbunden ist. Dabei reicht die bloße rechtliche Möglichkeit eines solchen Einflusses aus, die tatsächliche Ausübung desselben ist nicht erforderlich. Dem Geschäftsführer einer GmbH kommt maßgeblicher Einfluss zu, sofern er über eine ausreichende Beteiligung verfügt.

  • § 82 Abs 1 Z 4 EheG
  • OGH, 14.09.2022, 1 Ob 109/22v
  • LG Graz, 20.04.2022, 2 R 47/22d-195
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/55

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