Das Thema „Nachhaltigkeit“ wird in Zukunft an politischer und wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen, wobei mit einer Vielzahl und Vielfalt rechtlicher Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu rechnen ist. Das Hauptaugenmerk wird dabei neben dem klassischen Umweltrecht auf dem Energie- und Vergaberecht liegen. Berührt wird jedoch das gesamte Wirtschaftsrecht, insbesondere auch in seiner privatrechtlichen (zB „corporate social responsibility“), steuerrechtlichen (zB CO2-Steuern, „green invest“) und strafrechtlichen Dimension (zB Umweltvergehen). Diese Entwicklungen werden im Mehrebenensystem aus Völker- und Europarecht und innerstaatlichem Recht stattfinden.
Die NR wird diese Entwicklung begleiten, aufzeigen und mitgestalten. Als klassische Querschnittsmaterie orientiert sich die Ausrichtung des Nachhaltigkeitsrechts abseits traditioneller Grenzen des besonderen Verwaltungsrechts oder der Fokussierung auf die nationale oder internationale Ebene ausschließlich an der Zielsetzung nachhaltiger Entwicklung. Alle Rechtsgebiete, die Entwicklungen und Problemstellungen im Bereich der Nachhaltigkeit aufgreifen und behandeln, werden als Teil dieser neuen Querschnittsmaterie im juristischen Bewusstsein verankert. Durch diesen zielorientierten Ansatz sollen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender die Möglichkeit bekommen, aktuelle Entwicklungen umfassend zu verfolgen und aus dem neuen Themenfeld des Nachhaltigkeitsrechts ganzheitliche Lösungsansätze gewinnen.