


Nachtarbeit bei Richtern: 25%iger Überstundenzuschlag für teilausgelastete Richter als verfassungswidrig aufgehoben
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 9
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 1812 Wörter, Seiten 360-363
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Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Dienstverrichtungen, die von (Straf-)Richtern während der Rufbereitschaft in den Nachtstunden erbracht werden, nur dann mit einem erhöhten Überstundenzuschlag abzugelten, wenn die Richter in Vollauslastung tätig sind.
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- § 49 Abs 5 BDG
- ZVG-Slg 2022/74
- VfGH, 17.06.2022, G 379/2021
- § 16 Abs 4 GehG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Dienstverrichtungen, die von (Straf-)Richtern während der Rufbereitschaft in den Nachtstunden erbracht werden, nur dann mit einem erhöhten Überstundenzuschlag abzugelten, wenn die Richter in Vollauslastung tätig sind.
- § 49 Abs 5 BDG
- ZVG-Slg 2022/74
- VfGH, 17.06.2022, G 379/2021
- § 16 Abs 4 GehG
- Verwaltungsverfahrensrecht