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Nachtarbeit bei Richtern: 25%iger Überstundenzuschlag für teilausgelastete Richter als verfassungswidrig aufgehoben

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Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Dienstverrichtungen, die von (Straf-)Richtern während der Rufbereitschaft in den Nachtstunden erbracht werden, nur dann mit einem erhöhten Überstundenzuschlag abzugelten, wenn die Richter in Vollauslastung tätig sind.

  • § 49 Abs 5 BDG
  • ZVG-Slg 2022/74
  • VfGH, 17.06.2022, G 379/2021
  • § 16 Abs 4 GehG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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