


Nachträgliche Abgabenfestsetzung bei einer wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FGB gelöschten GmbH (Wegfall der organschaftlichen Vertretung durch die Löschung und Zustellung)
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 21
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1419 Wörter, Seiten 24-27
9,80 €
inkl MwSt




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Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Für das Rechtsmittelverfahren ist zu prüfen, ob sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre.
Weil der in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnete (ehemalige) Geschäftsführer durch die Löschung nicht mehr organschaftlicher Vertreter der GmbH und somit nicht mehr gemäß § 13 Abs 3 ZustG zur Empfangnahme von Bescheiden befugt war, wurden die Erledigungen der Abgabenbehörde nicht als Abgabenbescheide wirksam.
-
- Fuchs, Hubert W.
-
- § 243 BAO
- § 274 Abs 3 Z 1 BAO
- § 80 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- AFS 2023, 24
- § 260 Abs 1 BAO
- § 79 BAO
- § 13 Abs 3 ZustG
- § 40 FBG
- § 264 Abs 4 lit e BAO
- BFG, 23.08.2022, RV/2100564/2022
Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Für das Rechtsmittelverfahren ist zu prüfen, ob sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre.
Weil der in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnete (ehemalige) Geschäftsführer durch die Löschung nicht mehr organschaftlicher Vertreter der GmbH und somit nicht mehr gemäß § 13 Abs 3 ZustG zur Empfangnahme von Bescheiden befugt war, wurden die Erledigungen der Abgabenbehörde nicht als Abgabenbescheide wirksam.
- Fuchs, Hubert W.
- § 243 BAO
- § 274 Abs 3 Z 1 BAO
- § 80 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- AFS 2023, 24
- § 260 Abs 1 BAO
- § 79 BAO
- § 13 Abs 3 ZustG
- § 40 FBG
- § 264 Abs 4 lit e BAO
- BFG, 23.08.2022, RV/2100564/2022