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Breitenfeld, Michael/​Kueß , Rupert

Nachträgliche Änderungen des Angebots sind unzulässig

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Keine Pflicht zur Aufklärung bei unbehebbaren Mängeln des Angebots

Unterschied behebbare und unbehebbare Mängel des Angebots

Nachträglich erbrachte Nachweise sind nicht zu berücksichtigen

  • Breitenfeld, Michael
  • Kueß , Rupert
  • BVwG, 16.12.2020, W187 2236898-2/29E, „Lieferung von Traktoren und Kommunalfahrzeugen“
  • Keine Verpflichtung zur Aufklärung
  • RPA 2021, 71
  • § 112 Abs 3 BVergG
  • § 138 BVergG
  • § 301 BVergG
  • Vergaberecht
  • § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
  • Mängel des Angebots

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