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eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 21
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1153 Wörter, Seiten 71-73
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Keine Pflicht zur Aufklärung bei unbehebbaren Mängeln des Angebots
Unterschied behebbare und unbehebbare Mängel des Angebots
Nachträglich erbrachte Nachweise sind nicht zu berücksichtigen
-
- Breitenfeld, Michael
- Kueß , Rupert
-
- BVwG, 16.12.2020, W187 2236898-2/29E, „Lieferung von Traktoren und Kommunalfahrzeugen“
- Keine Verpflichtung zur Aufklärung
- RPA 2021, 71
- § 112 Abs 3 BVergG
- § 138 BVergG
- § 301 BVergG
- Vergaberecht
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
- Mängel des Angebots
Keine Pflicht zur Aufklärung bei unbehebbaren Mängeln des Angebots
Unterschied behebbare und unbehebbare Mängel des Angebots
Nachträglich erbrachte Nachweise sind nicht zu berücksichtigen
- Breitenfeld, Michael
- Kueß , Rupert
- BVwG, 16.12.2020, W187 2236898-2/29E, „Lieferung von Traktoren und Kommunalfahrzeugen“
- Keine Verpflichtung zur Aufklärung
- RPA 2021, 71
- § 112 Abs 3 BVergG
- § 138 BVergG
- § 301 BVergG
- Vergaberecht
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
- Mängel des Angebots