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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 6, August 2015, Band 2015
Nachträgliche Einführung oder Verschärfung einer gesellschaftsvertraglichen Vinkulierung von Geschäftsanteilen
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2015
- Judikatur, 1921 Wörter
- Seiten 276-279
- https://doi.org/10.33196/ges201506027601
9,80 €
inkl MwStÄnderungen des Gesellschaftsvertrages, mit denen nachträgliche Vinkulierungen von Geschäftsanteilen eingeführt oder bestehende Vinkulierungen verschärft werden, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.
Ein überstimmter Gesellschafter, der in der Generalversammlung anwesend ist, gegen den Beschlussantrag stimmt und Widerspruch erhebt, kann einen solchen Beschluss anfechten.
- GES 2015, 276
- § 50 GmbHG
- Geschäftsanteile
- Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsvertrag.
- Vinkulierung
- OGH, 27.04.2015, 6 Ob 4/15d
- § 76 GmbHG