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Nachträgliche Genehmigung einer Betriebsvereinbarung

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Eine nachträgliche Genehmigung einer schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung muss nicht nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Sie darf auch nicht einen rückwirkenden, massiven Eingriff in Entgeltansprüchen von Arbeitnehmern zur Folge haben.

  • OGH, 26.06.2024, 9 ObA 31/24k
  • OLG Linz, 11.03.2023, 11 Ra 53/23 b-17
  • LG Linz, 30.06.2023, 36Cga 16/23f-8
  • WBl-Slg 2024/163
  • § 879 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 29 ArbVG
  • § 1016 ABGB

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