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Nachträgliche Genehmigung eines unzulässigen Eingriffs durch den Hausverwalter

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Auch Vorbereitungshandlungen für Sanierungsmaßnahmen sind Teil der Erhaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002. Eine zunächst eigenmächtig hergestellte Öffnung der Gartenmauer kann durch den Verwalter nachträglich genehmigt werden, wenn sie der Durchführung bevorstehender, behördlich angeordneter Sanierungsmaßnahmen dient, selbst wenn die weiteren Sanierungsmaßnahmen noch nicht in Auftrag gegeben wurden. Mit der Genehmigung entfällt die verbotene Eigenmacht und der Wiederherstellungsanspruch erlischt.

  • § 16 WEG
  • OGH, 22.10.2020, 5 Ob 97/20f
  • § 20 WEG
  • BG Döbling, 4 C 865/18g
  • WOBL-Slg 2021/114
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 523 ABGB
  • § 28 WEG
  • LGZ Wien, 36 R 233/19k

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