Nachtrag zur Problematik wechselseitiger Beteiligungen im Aktienrecht
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 19
- Aufsatz, 3838 Wörter
- Seiten 300 -304
- https://doi.org/10.33196/ges202006030001
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In einem kürzlich erschienenen Beitrag habe ich mich mit der Erfassung wechselseitiger Beteiligungen in den §§ 51 Abs 2, 66 AktG beschäftigt. Untersucht wurde auch die Rechtslage bei wechselseitigen Beteiligungen, die nicht unter diese Bestimmungen fallen. Dabei hat sich für eine Fallgruppe – aufeinander abgestimmte wechselseitige Beteiligungsnahme – herausgestellt, dass sie unzulässig ist. Auf der Rechtsfolgenseite ist aber einiges offen geblieben, zB die Frage, ob Wiederherstellung des status quo ante verlangt werden kann, oder wie die Konsequenzen für das Stimmrecht aussehen.
- Koppensteiner, Hans-Georg
- § 244 UGB
- § 179a UGB
- Wechselseitige Beteiligung (Offenlegungspflichten
- § 195 AktG
- § 196 AktG
- Kapitalerhöhung
- § 243 UGB
- Stimmrecht
- § 225 UGB
- § 65 AktG
- Gesellschaftsrecht
- rechtswidrig gezeichnete Aktien
- § 65a AktG
- Treuepflicht
- § 241 UGB
- § 229 UGB
- § 197 AktG
- Beschlussnichtigkeit AG
- Kapitalherabsetzung)
- GES 2020, 300
- § 47a AktG
- § 51 AktG
- Rechnungslegung
- § 118 AktG