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Nachweis von Deutschkenntnissen: Beschränkung auf bestimmte Sprachinstitute ist nicht verfassungswidrig

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Die Regelung des § 9b Abs 2 NAG-DV, wonach als Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse nur allgemein anerkannte Sprachdiplome bestimmter, abschließend aufgezählter Einrichtungen gelten, verstößt weder gegen § 21a NAG noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Umstand, dass nicht jedes Land über ein Prüfungszentrum eines dieser Institute verfügt, macht die Regelung nicht unsachlich. Dies umso weniger, als sich Betroffene auch mit den im Internet bereitgestellten Unterlagen auf die Prüfung vorbereiten können, die Prüfung auch in Österreich abgelegt werden kann und Härtefälle durch eine Befreiung von der Nachweispflicht berücksichtigt werden können.

  • VfGH, 06.12.2021, V 608/2020
  • Art 7 Abs 1 B-VG
  • ZVG-Slg 2022/25
  • § 9b Abs 2 NAG-DV
  • § 21a NAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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