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Kramml, Johannes

Nationalsozialistische Propagandawirkung von (einzelnen) Äußerungen

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Neben Einzelhandlungen, die schon für sich als typische Betätigung iS des Nationalsozialismus zu erkennen sind, können auch Handlungskomplexe den Tatbestand verwirklichen, selbst wenn die einzelnen Teilakte des betreffenden Gesamtverhaltens – isoliert betrachtet – nicht als typisch nationalsozialistisch zu beurteilen wären.

  • Kramml, Johannes
  • JBL 2020, 341
  • OGH, 08.10.2019, 11 Os 115/19z
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Wels, 16.07.2019, 12 Hv 39/19k
  • Arbeitsrecht
  • § 3g VerbotsG

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