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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heft 5, September 2016, Band 3
Naturschutzbehördliches Wiederherstellungsverfahren im Bereich eines Campingplatzes
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Materienrecht, 2012 Wörter
- Seiten 479-482
- https://doi.org/10.33196/zvg201605047901
20,00 €
inkl MwStIm naturschutzbehördlichen Bewilligungsbescheid für die Errichtung und Betrieb eines Campingplatzes mit ganzjähriger Dauerabstellung wurde in den Auflagen nur die Abstellung von Wohnwägen und Vorzelten genehmigt. Der naturschutzbehördliche Beseitigungsauftrag gem § 46 Sbg NSchG zur Entfernung eines Mobilheims wegen Widerspruchs zu Bescheidauflagen erging daher zu Recht, da es sich bei einem Mobilheim um keinen Wohnwagen handelt. Unter dem Begriff des Wohnwagens sind alle Objekte zu verstehen, die nach ihrer Ausstattung oder der Unterkunft von Personen dienen können und ortsbeweglich ausgestaltet sind. Darunter könnte auch ein Mobilheim noch fallen, allerdings wurde als zusätzliches Kriterium ausgeführt, dass ein Wohnwagen nur dann ein solches Objekt ist, wenn es den regelmäßig vorausgesetzten Merkmalen eines auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwendenden Anhängers iSd KFG 1967 entspricht (vgl VwGH 27.11.2012, 2009/10/0259). Dieses Kriterium erfüllt ein Mobilheim von seiner Konstruktion her nicht.
- § 46 Sbg NSchG
- ZVG-Slg 2016/116
- LVwG Sbg, 28.06.2016, 405-1/28/1/12-2016
- Verwaltungsverfahrensrecht
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