



Ne bis in idem bei Kartell- und Strafverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 11
- Judikatur, 10900 Wörter
- Seiten 498 -513
- https://doi.org/10.33196/jst202405049801
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Eine Feststellung nach § 28 KartG wegen wettbewerbswidriger Absprachen bei der Vergabe von Aufträgen zur Erstellung von Studien zu den Themen „Bewegung und Sport“ und „Frauen im Vereinssport“ verstößt im Hinblick auf das wegen dieser Absprachen geführte, mit Diversion beendete strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht gegen Art 4 7. ZP-EMRK. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Staatsanwaltschaft keine Strafbefugnis im Sinn der Entscheidung des EGMR zugekommen ist, jedenfalls aber daraus, dass die diversionelle Erledigung des Strafverfahrens und die Feststellung nach § 28 KartG komplementäre Sanktionen bilden.
- Hollaender, Adrian Eugen
- OGH, 17.05.2024, 16 Ok 5/23f
- JST-Slg 2024/49
- § 168b StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 4 7. ZPEMRK
- § 28 KartG
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