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Nennung der Strafsanktionsnorm
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 73 Wörter
- Seiten 304-304
- https://doi.org/10.33196/wbl201905030402
30,00 €
inkl MwStDen Beschuldigten ist ein Recht darauf eingeräumt, dass im Spruch eines Straferkenntnisses die richtige Strafnorm nach § 44a Z 3 VStG aufscheint. Darunter ist jene Verwaltungsvorschrift zu verstehen, die bei der Festlegung des Strafmittels und des Strafausmaßes heranzuziehen ist. Das Verwaltungsgericht hat daher insoweit, als der Spruch des strafbehördlichen Bescheides fehlerhaft ist, weil zB die angewendeten Gesetzesstellen unrichtig oder unvollständig zitiert wurden, dies in seinem Abspruch zu ergänzen oder richtigzustellen.
- § 44a Z 3 VStG
- WBl-Slg 2019/97
- VwGH, 12.02.2019, Ra 2019/16/0012
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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