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Neue Psychoaktive Substanzen, 4-MEC, Substanzklassen, Abkürzungen, Rechtsfehler mangels Feststellungen, Suchtgifthandel zum persönlichen Gebrauch, Begründungsmangel, Subsumtionseinheit

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Strafrechtlich relevantes Verhalten nach § 4 NPSG bezieht sich nur auf konkrete, mit Verordnung gem § 3 NPSG bezeichnete oder von einer nach dieser Gesetzesstelle definierten chemischen Substanzklasse umfasste Neue Psychoaktive Substanzen. Die vom Erstgericht nur mit der Abkürzung „4-MEC“ bezeichnete Substanz ist in der Anlage I der NPSV nicht genannt. Zur Beurteilung, ob diese von den chemischen Definitionen in der Anlage II umfasst ist oder eine chemische Struktur im Sinn der Anlage II darstellt (§ 1 NPSV), bedarf es Feststellungen zum konkreten Wirkstoff und zur Beschaffenheit der tatverfangenen Substanz.

§ 28a Abs 2 Z 3 SMG begründet eine Subsumtionseinheit (sui generis), weshalb der Schuldspruch wegen mehrerer Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 Z 3 SMG verfehlt ist.

  • § 28a Abs 2 Z 3 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 3 SMG
  • § 3 NPSG
  • § 1 Abs 1 NPSV
  • OGH, 24.01.2017, 14 Os 107/16s
  • JST-Slg 2017/48
  • § 4 Abs 1 NPSG

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