Neue Psychoaktive Substanzen, 4-MEC, Substanzklassen, Abkürzungen, Rechtsfehler mangels Feststellungen, Suchtgifthandel zum persönlichen Gebrauch, Begründungsmangel, Subsumtionseinheit
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2017
- Judikatur, 1192 Wörter
- Seiten 482 -484
- https://doi.org/10.33196/jst201705048201
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Strafrechtlich relevantes Verhalten nach § 4 NPSG bezieht sich nur auf konkrete, mit Verordnung gem § 3 NPSG bezeichnete oder von einer nach dieser Gesetzesstelle definierten chemischen Substanzklasse umfasste Neue Psychoaktive Substanzen. Die vom Erstgericht nur mit der Abkürzung „4-MEC“ bezeichnete Substanz ist in der Anlage I der NPSV nicht genannt. Zur Beurteilung, ob diese von den chemischen Definitionen in der Anlage II umfasst ist oder eine chemische Struktur im Sinn der Anlage II darstellt (§ 1 NPSV), bedarf es Feststellungen zum konkreten Wirkstoff und zur Beschaffenheit der tatverfangenen Substanz.
§ 28a Abs 2 Z 3 SMG begründet eine Subsumtionseinheit (sui generis), weshalb der Schuldspruch wegen mehrerer Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 Z 3 SMG verfehlt ist.
- § 28a Abs 2 Z 3 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 3 SMG
- § 3 NPSG
- § 1 Abs 1 NPSV
- OGH, 24.01.2017, 14 Os 107/16s
- JST-Slg 2017/48
- § 4 Abs 1 NPSG
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