Neuer § 109 UG 2002 - mehr Klarheit für die universitäre Anstellungspraxis?
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 16
- Aufsatz, 6084 Wörter
- Seiten 138 -147
- https://doi.org/10.33196/zfhr201704013801
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Mit der UG-Novelle 2015 erhielt das spezielle Kettenvertragsrecht für Universitäts-Bedienstete neue Zusatzbestimmungen. Eines der Ziele war, durch mehr Flexibilisierung die Karrieremöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme des bisherigen universitären Befristungsrechtes werden die Gesetzesmaterialien zur Neuregelung näher beleuchtet. Vor diesem Hintergrund sollen Antworten auf konkrete Fragen versucht werden, die sich in der tagtäglichen Anstellungspraxis für Personalverantwortliche an Universitäten immer wieder stellen (können). Im Zentrum stehen dabei Fragen nach Wechselmöglichkeiten zwischen Stamm- und Drittmittelstellen.
- Frei, Herwig
- Projektanstellung
- ZFHR 2017, 138
- § 27 UG
- Drittmittelstelle
- Pro-rata-temporis-Prinzip
- § 1158 ABGB
- § 22 Universitäten-KV
- Kettenarbeitsvertrag
- Selbstantragstellerprojekt
- § 109 UG
- Öffentliches Recht
- Unterbrechung
- Universitäten
- § 19 AngG
- Wechsel
- Sachadäquanz
- Stammstelle
- § 107 UG
- Befristungsrecht
- § 108 UG
- § 100 UG
- § 143 UG
- Höchstgrenzen
- § 26 UG
- Flexibilisierung