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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Hilber, Klaus
Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 18
- Bundesfinanzgericht, 2635 Wörter
- Seiten 180-184
- https://doi.org/10.33196/afs202005018001
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In der Begründung der Verfügung der Wiederaufnahme eines Verfahrens sind die Wiederaufnahmegründe anzuführen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe ist im Rechtsmittelverfahren nicht „nachholbar“, dies auch nicht in einer Beschwerdevorentscheidung.
- Hilber, Klaus
- § 303 Abs 3 BAO
- Steuerrecht
- § 261 Abs 2 BAO
- § 303 Abs 1 lit b BAO
- BFG, 15.07.2020, RV/2100646/2020
- AFS 2020, 180