


Nicht erfolgte Verfahrenskostenvorschreibung im Straferkenntnis kann nicht nachgeholt werden
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 624 Wörter, Seiten 265-266
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Die Unterlassung der Vorschreibung von Verfahrenskosten sowie Barauslagen in einem Straferkenntnis ist nicht als eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit zu beurteilen und ermöglicht somit keine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG.
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- ZVG-Slg 2015/53
- § 64 Abs 1 VStG
- LVwG Vlbg, 04.02.2015, LVwG-1-1061/E8-2013
- § 62 Abs 4 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 64 Abs 3 VStG
Die Unterlassung der Vorschreibung von Verfahrenskosten sowie Barauslagen in einem Straferkenntnis ist nicht als eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit zu beurteilen und ermöglicht somit keine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG.
- ZVG-Slg 2015/53
- § 64 Abs 1 VStG
- LVwG Vlbg, 04.02.2015, LVwG-1-1061/E8-2013
- § 62 Abs 4 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 64 Abs 3 VStG