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Nicht erfolgte Verfahrenskostenvorschreibung im Straferkenntnis kann nicht nachgeholt werden

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
624 Wörter, Seiten 265-266

20,00 €

inkl MwSt

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Die Unterlassung der Vorschreibung von Verfahrenskosten sowie Barauslagen in einem Straferkenntnis ist nicht als eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit zu beurteilen und ermöglicht somit keine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG.

  • ZVG-Slg 2015/53
  • § 64 Abs 1 VStG
  • LVwG Vlbg, 04.02.2015, LVwG-1-1061/E8-2013
  • § 62 Abs 4 AVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 64 Abs 3 VStG

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