Fuchs, Hubert W.
Nicht erklärte ausländische Kapitaleinkünfte
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 16
- Bundesfinanzgericht, 2030 Wörter
- Seiten 136 -138
- https://doi.org/10.33196/afs201804013601
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Solange eine Abgabe festgesetzt werden kann, wird sie nicht hinterzogen (RS 1). Da eine Abgabe 5 Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruchs festgesetzt werden kann, wird sie ab dem 6. Jahr hinterzogen (RS 2). Wird in einer Bescheidbegründung auf Berichte der Betriebsprüfung und Niederschriften verwiesen, bewirken diese Verweise, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Bescheidbegründung erklärt wird (RS 3). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- AFS 2018, 136
- Steuerrecht
- § 207 Abs 2 BAO
- § 93 BAO
- BFG, 20.03.2018, RV/7102596/2014
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