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Nicht-Tragen einer Maske bei Demonstration gegen „Impfzwang“

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Richtet sich eine Veranstaltung nicht gegen die in der 5. COVID-19-NotMV vorgeschriebene Pflicht zum Tragen von Masken bei nach der Verordnung näher angeführten Zusammenkünften, sondern gegen einen „Impfzwang“, ist das Nicht-Tragen einer Maske für die Durchführung der Versammlung nicht erforderlich. Eine Rechtfertigungssituation aufgrund der Ausübung der Grundrechte nach Art 10 und 11 MRK scheidet somit aus.

  • VwGH, 19.10.2023, Ra 2023/07/0016
  • § 8 Abs 5a COVID-19-MG
  • 5. COVID-19-NotMV
  • § 6 VStG
  • ZVG-Slg 2024/29
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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