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Nicht von der Monopolverwaltung autorisierter Vertrag über die Verpachtung oder Weitergabe einer Trafik absolut nichtig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 136
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
66 Wörter, Seiten 540-540

30,00 €

inkl MwSt

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§ 36 Abs 6 Tabakmonopolgesetz (TabMG) 1996 untersagt dem Trafikanten jede Art von Abtretung oder Verpachtung einer Tabaktrafik sowie die Einräumung von Gewinnbeteiligungen daran. Der Verbotszweck dieser Bestimmung, eine nicht von der Monopolverwaltung autorisierte Weitergabe von Trafiken zu unterbinden, erfordert die Rechtsfolge der absoluten Nichtigkeit eines dagegen verstoßenden Pacht- bzw Überlassungsvertrags.

  • § 36 Abs 6 TabMG
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2014, 540
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Graz, 27.11.2013, 4 R 176/13d
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 28.03.2014, 2 Ob 29/14z
  • LGZ Graz, 12.08.2013, 41 Cg 143/12m
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • Arbeitsrecht

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