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Nichterfüllungsschaden bei Betriebsstillstand und Ersatz des Nichterfüllungsschadens bei anfänglicher Unmöglichkeit)
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Aufsatz, 5102 Wörter
- Seiten 209-216
- https://doi.org/10.33196/jbl202104020901
30,00 €
inkl MwStDie OGH-Entscheidung 6 Ob 47/20k hatte es mit zwei grundlegenden Fragen zu tun, nämlich einerseits mit der Frage, wie der Nichterfüllungsschaden bei einem Betriebsstillstand infolge des Verzugs einer Schuldnerleistung zu berechnen ist und andrerseits, ob der Ersatz des Nichterfüllungsschadens auch gebührt, wenn der Schuldner bei Abgabe des Leistungsversprechens wissen musste, dass er nicht wird rechtzeitig leisten können. Die Berechnung des Nichterfüllungsschadens in einem derartigen Fall hat der OGH bis dahin noch nie behandelt und sie war – soweit ersichtlich – bisher auch nicht Gegenstand der Lehre. Zur Haftung auf das Nichterfüllungsinteresse bei anfänglicher Unmöglichkeit hat sich der OGH in zustimmender Weise noch nie in jener Deutlichkeit wie in der Entscheidung 6 Ob 47/20k geäußert. Reischauers Anliegen ist es, die Berechnung des Nichterfüllungsschadens bei Betriebsstillstand in ihren Grundsätzen darzustellen und zusätzliches Licht in die Haftung auf das Erfüllungsinteresse bei anfänglicher Unmöglichkeit zu bringen.
- Reischauer, Rudolf
- § 918 ABGB
- fiktiver Gewinn (= entgangener Gewinn) und fiktiver Verlust im betriebswirtschaftlichen Sinn
- anfängliche Unmöglichkeit
- tatsächliche, fiktive, fixe und variable Kosten
- § 1293 ABGB
- Abdeckung der Kosten aus Umsatzerlösen
- Betriebsstillstand
- Rettungsaufwand
- Öffentliches Recht
- vorwerfbare Versprechensabgabe
- fiktive Umsatzerlöse
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2021, 209
- Allgemeines Privatrecht
- § 349 UGB
- Erfüllungsinteresse (positives Interesse)
- § 354 UGB
- § 933a ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Umsatzverlagerungen
- fiktives Betriebsergebnis bei aufrechtem Betrieb
- Arbeitsrecht
- § 920 ABGB
- entgangener Gewinn und positiver Schaden im juristischen Sinn