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Schnitzer, Johannes S.

Nichtigerklärung eines Vertrages infolge fehlender Nachvollziehbarkeit der Auftragswertschätzung

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Auch bei Direktvergaben ist der Auftragswert sachkundig zu ermitteln und entsprechend zu dokumentieren.

Die Dokumentation über die sachkundige Auftragswertermittlung bei einer Direktvergabe ist auch mangels eines expliziten Hinweises in § 13 BVergG infolge einer teleologischen Interpretation schriftlich vorzunehmen.

Das Vergabekontrollgericht ist nicht dazu befugt, eine sachkundige Ermittlung der Auftragswertschätzung anstelle des Auftraggebers nachzuholen.

Die Rechtswidrigkeit eines geschlossenen Vertrages ergibt sich bereits aufgrund einer mangelnden Nachvollziehbarkeit der Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes.

Sofern sich ein Feststellungsantrag auf einen Vertrag bezieht, der bereits Gegenstand eines Feststellungsverfahrens war und die Antragstellerin diese Feststellungsanträge zurückgezogen hat, so ist ein neuerlicher Feststellungsantrag gegen diesen Vertrag zurückzuweisen. Denn selbst bei Rechtswidrigkeit droht der Antragstellerin aufgrund der Antragszurückziehung kein Schaden.

  • Schnitzer, Johannes S.
  • § 331 Abs 1 BVergG
  • RPA 2018, 209
  • BVwG, 20.04.2018, W123 2187423-1/25E, „E-Vergabeplattform“
  • Schaden
  • § 13 BVergG
  • § 41 BVergG
  • Feststellungsantrag
  • § 42 BVergG
  • § 334 Abs 3 BVergG
  • Direktvergabe
  • Auftragswertermittlung
  • Vergaberecht
  • Antragszurückziehung

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