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Novak

Nichtigerklärung; Prüfung vorgeschriebene; Wahlfach; Wiederholungsmöglichkeiten; Zulassungserlöschen

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Die Norm des § 68 Abs 1 Z 3 UG, welche unter bestimmten Voraussetzungen das Erlöschen der Zulassung zu einem Studium anordnet, erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch Fälle der Nichtigerklärung der letzten zulässigen Wiederholung einer vorgeschriebenen Prüfung.

  • Novak
  • Öffentliches Recht
  • § 68 UG
  • VwGH, 22.10.2019, Ro 2019/10/0027
  • ZFHR-Slg 2020/3
  • § 73 UG

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