



Kellner, Markus/Liebel, Fabian/Trinkl, Reinhard
Nichtigkeit des Spareinlagenvertrags und Übertragung „forderungsloser“ Sparbücher.
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 72
- Rechtsprechung des OGH, 5491 Wörter
- Seiten 353 -358
- https://doi.org/10.47782/oeba202405035301
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§§ 285, 367, 371, 1041 ABGB; §§ 31, 32 BWG. Ist der zwischen dem Eröffner eines Kleinbetragssparbuchs und der Bank abgeschlossene Spareinlagenvertrag aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit des Eröffners nichtig, kann durch eine ausgestellte Sparurkunde kein Forderungsrecht des Eröffners (und auch keiner anderen Person, die die Sparurkunde vorlegt und unter Nennung des Losungsworts die Auszahlung der Einlage fordert) gegen die Bank begründet werden. In der Sparurkunde ist dann von Anbeginn keine Forderung verbrieft.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Trinkl, Reinhard
- OGH, 18.10.2023, 9 Ob 35/23x
- oeba-Slg 2024/3008
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