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Nichtigkeit eines Belastungs- und Veräußerungsverbots im Pfandbestellungsvertrag
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 1309 Wörter
- Seiten 526-527
- https://doi.org/10.33196/jbl202108052601
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inkl MwStEin im Pfandbestellungsvertrag vereinbartes Belastungs- und Veräußerungsverbot ist auch dann nichtig, wenn es nach Fälligkeit der besicherten Forderung vereinbart wurde. Das entsprechende Verbot gemäß § 1371 ABGB wahrt die Verfügungsfreiheit des Schuldners, weitere Pfandrechte zu bestellen. Es soll eine wirtschaftliche Knebelung des Schuldners durch Einschränkung der Belehnung seiner Liegenschaft im Interesse eines Pfandgläubigers ausschließen.
- LG Wels, 24.08.2020, 8 Cg 68/19z
- JBL 2021, 526
- OLG Linz, 04.11.2020, 6 R 128/20s
- § 364c ABGB
- Öffentliches Recht
- § 1371 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 24.03.2021, 9 Ob 4/21k
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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