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Nichtigkeit eines Belastungs- und Veräußerungsverbots im Pfandbestellungsvertrag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 143
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1309 Wörter, Seiten 526-527

30,00 €

inkl MwSt

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Artikel Nichtigkeit eines Belastungs- und Veräußerungsverbots im Pfandbestellungsvertrag in den Warenkorb legen

Ein im Pfandbestellungsvertrag vereinbartes Belastungs- und Veräußerungsverbot ist auch dann nichtig, wenn es nach Fälligkeit der besicherten Forderung vereinbart wurde. Das entsprechende Verbot gemäß § 1371 ABGB wahrt die Verfügungsfreiheit des Schuldners, weitere Pfandrechte zu bestellen. Es soll eine wirtschaftliche Knebelung des Schuldners durch Einschränkung der Belehnung seiner Liegenschaft im Interesse eines Pfandgläubigers ausschließen.

  • LG Wels, 24.08.2020, 8 Cg 68/19z
  • JBL 2021, 526
  • OLG Linz, 04.11.2020, 6 R 128/20s
  • § 364c ABGB
  • Öffentliches Recht
  • § 1371 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 24.03.2021, 9 Ob 4/21k
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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