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Nichtigkeit eines gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßenden Geschäfts

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Ein Geschäft, das gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt, ist nach ständiger Rechtsprechung nach § 879 Abs 1 ABGB absolut nichtig. Zur Beantwortung der Frage, ob damit gänzliche oder lediglich Teilnichtigkeit gemeint ist, ist immer der Verbotszweck maßgeblich. Der Normzweck der §§ 82 f GmbHG ist stets auf Erhaltung und Wiederherstellung des Gesellschaftsvermögens gerichtet.

  • OLG Wien, 27.02.2019, 4R142/18h-36
  • WBl-Slg 2021/99
  • § 82 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 25.06.2020, 6 Ob 225/19k
  • § 879 Abs 1 ABGB

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