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Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses – Diskriminierung wegen des Geschlechts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1703 Wörter, Seiten 526-528

30,00 €

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Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen des Eintritts einer Schwangerschaft vom Arbeitgeber nicht verlängert, kann die Arbeitnehmerin entweder auf Feststellung des aufrechten Bestandes eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses klagen oder den Ersatz von Vermögensschäden sowie eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verlangen. Der eine Anspruch schließt den anderen Anspruch aus. Die klare Gesetzeslage schließt auch eine allfällige richtlinienkonforme Auslegung aus.

§ 12 Abs 7 GlBG ist eine spezielle Regelung, die auf Diskriminierungstatbestände anwendbar ist. Sie geht der allgemeinen Regelung des § 10a MSchG über die Hemmung des Ablaufes eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes vor.

  • OGH, 25.03.2014, 9 ObA 5/14x
  • OLG Wien, 26.09.2013, 10 Ra 42/13i-15
  • § 10a Abs 1 MSchG
  • ASG Wien, 15.02.2013, 12 Cga 138/12v-9
  • WBl-Slg 2014/179
  • Art 18 der RL 2006/54/EG des EP und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Gleichbehandlungs-RL):
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 12 Abs 7 GlBG

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