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Nichtvorliegen einer Geschäftsraummiete trotz Unterfertigung des Mietvertrages mit Hilfe eines Unternehmensstempels

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
580 Wörter, Seiten 236-236

30,00 €

inkl MwSt

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Ob ein Hauptmietvertrag über eine Wohnung oder über Geschäftsräumlichkeiten vorliegt, hängt davon ab, ob der Mietgegenstand nach der Parteienabsicht beim Abschluss des Mietvertrags zu Wohn- oder zu Geschäftszwecken in Bestand gegeben und genommen worden ist. Auch beachtlich ist, welcher Zweck von den Parteien später einvernehmlich zum Vertragszweck gemacht worden ist. Allein, dass jemand einen Mietvertrag mit seinem Unternehmensstempel unterzeichnet, führt nicht zwingend zu einer Geschäftsraummiete.

  • § 1 Abs 1 Z 2 MRG
  • OGH, 28.05.2024, 5 Ob 81/24h, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 39 R 202/23d
  • WOBL-Slg 2025/63
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 16 Abs 1 Z 1 MRG

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