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Niederlassungsfreiheit, deutsche Erbschaftssteuer und österreichisches Bankgeheimnis
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 1777 Wörter
- Seiten 262-263
30,00 €
inkl MwStArt 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines MS nicht entgegensteht, nach der Kreditinstitute mit Sitz in diesem MS den nationalen Behörden Vermögensgegenstände, die bei ihren unselbständigen Zweigstellen in einem anderen MS verwahrt oder verwaltet werden, im Fall des Ablebens des Eigentümers dieser Vermögensgegenstände, der im erstgenannten MS Steuerinländer war, anzeigen müssen, wenn im zweitgenannten MS keine vergleichbare Anzeigepflicht besteht und Kreditinstitute dort einem strafbewehrten Bankgeheimnis unterliegen.
- Art 49 AEUV
- EuGH, 14.04.2016, Rs C-522/16, (Sparkasse Allgäu/Finanzamt Kempten; Bundesfinanzhof [Deutschland])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2016/83
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