


Noch einmal: § 84 Abs 2 Z 5 – eine Richtigstellung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesvorhaben
- Umfang:
- 396 Wörter, Seiten 213-213
20,00 €
inkl MwSt




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In JSt 2016, 93 wurde § 84 Abs 5 Z 2 StGB in seiner Fassung durch BGBl I 2015/154 dahingehend interpretiert, dass die Verabredung von zwei Personen genügt, um diese Qualifikation zu erfüllen. Dem ist nicht so: Diese Interpretation ist ebenso falsch wie die in diesem Beitrag geäußerte Kritik am Gesetzgeber verfehlt war. Es handelt sich zwar um keine Fehlerbeseitigung, aber die Umformulierung zog keine inhaltliche Änderung nach sich.
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- Tipold, Alexander
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- verabredete Verbindung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Schwere Körperverletzung
- § 84 Abs 5 Z 2 StGB
- JST 2016, 213
In JSt 2016, 93 wurde § 84 Abs 5 Z 2 StGB in seiner Fassung durch BGBl I 2015/154 dahingehend interpretiert, dass die Verabredung von zwei Personen genügt, um diese Qualifikation zu erfüllen. Dem ist nicht so: Diese Interpretation ist ebenso falsch wie die in diesem Beitrag geäußerte Kritik am Gesetzgeber verfehlt war. Es handelt sich zwar um keine Fehlerbeseitigung, aber die Umformulierung zog keine inhaltliche Änderung nach sich.
- Tipold, Alexander
- verabredete Verbindung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Schwere Körperverletzung
- § 84 Abs 5 Z 2 StGB
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