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Heft 5, September 2014, Band 2014
Noch immer keine In-House-Vergabe an Einrichtungen mit privater Beteiligung
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2014
- Judikatur, 2500 Wörter
- Seiten 296-299
- https://doi.org/10.33196/rpa201405029601
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inkl MwStNach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass die Voraussetzung der „Kontrolle wie über eigene Dienststellen“, die von der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellt worden ist, damit die Erteilung eines öffentlichen Auftrags als „In-House“-Geschäft gelten kann, nicht erfüllt und die Richtlinie 2004/18 daher anwendbar ist, wenn der Auftragnehmer eine gemeinnützige Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, zu deren Mitgliedern bei der Erteilung dieses Auftrags nicht nur Einrichtungen des öffentlichen Sektors, sondern auch private Sozialträger, die ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, zählen.
- Reisner, Hubert
- private Beteiligung
- RPA 2014, 296
- EuGH, 19.06.2014, C-574/12, „Centro Hospitalar de Setúbal EPE“
- Art 1 Abs 8 RL 2004/18/EG
- In-House
- Art 1 Abs 9 RL 2004/18/EG
- Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle
- Vergaberecht
- Art 21 RL 2004/18/EG
- Art 7 RL 2004/18/EG
- Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG
- Art 20 RL 2004/18/EG
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