Nochmals zur Vereinbarkeit einer Asyl-Erstaufnahmestelle mit der Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“ gemäß § 14 Abs 3 lit f bgld RPlG
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 16
- Aufsatz, 6717 Wörter
- Seiten 11 -20
- https://doi.org/10.33196/bbl201301001101
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Die Bundesministerin für Inneres beabsichtigte in den Jahren 2009/2010 die Errichtung einer Erstaufnahmestelle für Asylwerber in der Gemeinde Eberau (Burgenland). In dem geplanten Gebäudekomplex sollten Wohnunterkünfte für ca 300 Asylwerber, behördliche Dienststellen des Bundesasylamtes, der Sicherheits- und Fremdenpolizei sowie eine Arztpraxis eingerichtet werden.
Während im Schrifttum von der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Asyl-Erstaufnahmestelle im „gemischten Baugebiet“ (gem § 14 Abs 3 lit f bgld RPlG idF vor der RPlGNov, LGBl 2010/1) ausgegangen worden war, kam der VwGH im Erk v 20.9.2012, 2010/06/0037 = bbl 2013/1 zu einem gegenteiligen Ergebnis. Nach Ansicht des VwGH erfolgte die Nichtigerklärung der Baubewilligung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde wegen Widerspruchs zur Flächenwidmung zu Recht.
Der nachfolgende Beitrag gibt den Sachverhalt (I.) und die wesentlichen Entscheidungsgründe wieder (II.) und setzt sich kritisch mit den dogmatisch eher überraschenden Argumentationen des VwGH auseinander (III.). Dem Erk kommt bezüglich des Begriffsverständnisses von „Wohnbauten“ und „Gebäuden, die überwiegenden den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen“ eine über den unmittelbaren Anlassfall hinausreichende, bundesländerübergreifende Bedeutung zu (IV.).
- Giese, Karim
- Gemeindeaufsicht
- Raumordnung
- Sondergebiete
- § 91 bgld GemO
- § 14 Abs 3 lit f bgld RPlG
- Art 10 Abs 1 Z 3 B-VG
- Geschäftsgebiete
- Nichtigerklärung
- § 36 bgld BauV
- Gleichheitssatz
- gemischte Baugebiete
- ärztliche Ordination
- Art 15 B-VG
- Asyl-Erstaufnahmestelle
- Baubewilligung
- BBL 2013, 11
- § 14 Abs 3 lit c bgld RPlG
- Wohngebäude
- § 33 bgld BauG
- soziale Einrichtungen
- Verhältnismäßigkeit
- Art 16 B-VG
- Art 7 B-VG
- Gebäude zur Befriedigung sozialer Bedürfnisse der Bevölkerung
- öffentliche Gebäude
- § 86 Abs 6 bgld GemO
- Fachplanung des Bundes
- § 10 bgld BauV
- Kompetenzverteilung
- § 14 Abs 3 lit g bgld RPlG
- Baurecht
- Art 118 Abs 2 B-VG
- § 14 Abs 3 lit h bgld RPlG
- OIB-Richtlinie 3
- Art 118 Abs 3 B-VG
- Widmungskatalog
- OIB-Richtlinie Begriffsbestimmungen
- Polizeiinspektorat
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