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Normalität und ein Sonderfall: Nach dem Ende der Übergangsperiode
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2015
- Aufsatz, 2870 Wörter
- Seiten 126-130
- https://doi.org/10.33196/jst201502012601
20,00 €
inkl MwStMit 1.12.2014 – fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – ist die Übergangsperiode ausgelaufen. Der Beitrag stellt jene Änderungen vor, die dies mit sich bringt; vor allem die Möglichkeit zu Vertragsverletzungsverfahren und die neue Rechtsstellung des Vereinigten Königreichs. Zusammengefasst werden auch die weiter bestehenden Besonderheiten des Legislativverfahrens im Straf- und Polizeirecht.
- Zeder, Fritz
- Art 85 AEUV
- Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
- JST 2015, 126
- Europäische Ermittlungsanordnung.
- Verstärkte Zusammenarbeit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 83 AEUV
- Art 82 AEUV
- Europäischer Haftbefehl
- Gegenseitige Anerkennung
- Art 86 AEUV
- Art 76 AEUV
- Art 258 AEUV
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