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Notarielles Testament einer beschränkt geschäftsfähigen Person auch ohne Unterschrift des Sachwalters gültig

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Für die Gültigkeit des Testaments einer beschränkt geschäftsfähigen Person kommt es nicht darauf an, dass der Notar festhält, auf welche Weise er sich von der Testierfähigkeit überzeugt hat.

Kann eine unter Sachwalterschaft stehende Person vor dem Richter ohne Zuziehung des Sachwaltes gültig testieren, muss dies gleichermaßen auch für notarielle Testamente gelten. Ein sonst gültiges Testament kann dann aber nicht allein deshalb ungültig sein, weil der bei Testamentserrichtung anwesende Sachwalter des Erblassers das aus diesem Anlass errichtete notarielle Protokoll nicht unterschrieben hat.

  • OLG Linz, 12.10.2011, 1 R 169/11w
  • Öffentliches Recht
  • § 568 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 17.01.2012, 4 Ob 198/11p
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2012, 316

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