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Notweg; Ausschlusstatbestände; eingefriedete Gärten

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Auch eine etwa 1 m hohe Stützmauer zur Straße hin, deren Höhe infolge des Ansteigens der Straße stetig abnimmt und an einer Stelle gegen Null verläuft, begründet eine Einfriedung des Gartens.

  • OGH, 15.10.2019, 10 Ob 58/19f
  • Ausschlusstatbestände
  • BBL-Slg 2020/44
  • eingefriedete Gärten
  • Notweg
  • Baurecht
  • § 4 NWG

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