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Novation bei bedingtem Liegenschaftserwerb wegen Nichteintritts der Bedingung

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Novation ist die Umänderung des Schuldverhältnisses, die in der Änderung des Rechtsgrundes oder des Hauptgegenstands einer Forderung besteht. In casu hat eine Novation stattgefunden, weil der Erwerber den Kaufpreis für die von ihm (bedingt) erworbene Liegenschaft bereits im Jahr 1996 an die Verkäuferin zahlte, und rund zehn Jahre später, nachdem die in Aussicht genommene Umwidmung nicht möglich war, mit der Liegenschaftseigentümerin schriftlich vereinbarte, sie solle den bereits erhaltenen Kaufpreis nunmehr als Darlehen behalten und dem Erwerber einen bestimmten Betrag – zu den näher festgestellten Konditionen (Wertsicherung, Zinsen) – zurückzahlen.

  • OGH, 28.09.2017, 8 Ob 95/17d, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 1376 ABGB
  • WOBL-Slg 2018/135
  • § 1378 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Innsbruck, GZ 1 R 192/16v
  • § 1377 ABGB

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