Götzl, Philipp
Nur die ausdrücklich geltend gemachten Zulässigkeitsgründe sind heranzuziehen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2017
- Judikatur, 1650 Wörter
- Seiten 205 -207
- https://doi.org/10.33196/rpa201704020501
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Die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgt ausschließlich anhand des Vorbringens in der Zulassungsbegründung.
Bestätigung der st Rsp wonach dann, wenn einer tragfähigen Alternativbegründung keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, die Revision zurückgewiesen werden kann.
- Götzl, Philipp
- Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
- tragfähige Alternativbegründung
- VwGH, 11.05.2017, Ra 2016/04/0032, „Ski- und Citybusverkehr BH”
- § 341 Abs 2 BVergG
- RPA 2017, 205
- Revision
- § 32 Abs 4 S.VKG
- Fristberechnung
- Vergaberecht
- § 28 Abs 3 VwGG
- Zulässigkeit
- § 34 Abs 1a VwGG
- § 32 Abs 1 Z 1 S.VKG
- § 32 Abs 1 Z 1 4S.VKG
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