


Nur relative Nichtigkeit einer unwirksamen Konkurrenzklausel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1584 Wörter, Seiten 159-160
30,00 €
inkl MwSt




-
Eine Konkurrenzklausel, die zum einen den Zeitraum eines Jahres überschreitet und zum anderen die Höhe der Karenzabgeltung auf die Hälfte des zuletzt gebührenden Entgelts beschränkt, ist nur relativ unwirksam. Die Annahme einer absoluten Nichtigkeit würde die vom Gesetz beabsichtigte Schutzwirkung in ihr Gegenteil verkehren.
Der Arbeitnehmer, der die unwirksame Konkurrenzklausel eingehalten hat, kann für die Dauer eines Jahres die vereinbarte Karenzabgeltung verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer von der Rechtswidrigkeit der Vereinbarung wusste oder wissen musste.
-
- OGH, 29.10.2014, 9 ObA 67/14i
- OLG Linz, 08.04.2014, 11 Ra 21/14h-18
- § 37 Abs 2 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 36 Abs 1 Z 2 AngG
- WBl-Slg 2015/53
- § 879 Abs 1 ABGB
Eine Konkurrenzklausel, die zum einen den Zeitraum eines Jahres überschreitet und zum anderen die Höhe der Karenzabgeltung auf die Hälfte des zuletzt gebührenden Entgelts beschränkt, ist nur relativ unwirksam. Die Annahme einer absoluten Nichtigkeit würde die vom Gesetz beabsichtigte Schutzwirkung in ihr Gegenteil verkehren.
Der Arbeitnehmer, der die unwirksame Konkurrenzklausel eingehalten hat, kann für die Dauer eines Jahres die vereinbarte Karenzabgeltung verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer von der Rechtswidrigkeit der Vereinbarung wusste oder wissen musste.
- OGH, 29.10.2014, 9 ObA 67/14i
- OLG Linz, 08.04.2014, 11 Ra 21/14h-18
- § 37 Abs 2 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 36 Abs 1 Z 2 AngG
- WBl-Slg 2015/53
- § 879 Abs 1 ABGB