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Objektive Konnexität und ihre Konsequenzen im Finanzstrafrecht
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1036 Wörter
- Seiten 178-179
- https://doi.org/10.33196/wbl201903017801
30,00 €
inkl MwStBei einem – aus der Sicht des Beteiligungstäters bloß zufälligen – Zusammentreffen eines verwaltungsbehördlichen Finanzvergehens mit einem gerichtlichen Finanzvergehen sieht der Finanzstrafgesetzgeber in § 53 Abs 4 FinStrG aus Gründen der Verfahrenskonzentration und Verfahrensökonomie die Führung eines einheitlichen gerichtlichen Verfahrens vor. Diese Zuständigkeitsverschiebung rechtfertigt allerdings keine im Vergleich zu einem sonstigen verwaltungsbehördlichen Beteiligungstäter unterschiedliche Strafverhängung.
- § 53 FinStrG
- WBl-Slg 2019/53
- VfGH, 10.10.2018, G 32/2018
- Art 7 B-VG
- § 26 Abs 1 FinStrG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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