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Objektiver Erklärungswert; Verbesserung der Wettbewerbsstellung; durchschnittlich fachkundiger Bieter; Ersatzgestellungszeiten bei StVO-konformer Fahrweise

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Ausschreibungen sind im Zweifel gesetzeskonform und so zu lesen, dass sie Bietern keine Möglichkeit zur nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung bieten.

  • Ersatzgestellungszeiten bei StVO-konformer Fahrweise
  • § 19 BVergG
  • BBL-Slg 2016/240
  • § 126 BVergG
  • § 123 BVergG
  • durchschnittlich fachkundiger Bieter
  • Baurecht
  • § 127 BVergG
  • Verbesserung der Wettbewerbsstellung
  • Objektiver Erklärungswert
  • VwGH, 04.07.2016, Ra 2016/04/0015

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