


Objektiver Erklärungswert; Verbesserung der Wettbewerbsstellung; durchschnittlich fachkundiger Bieter; Ersatzgestellungszeiten bei StVO-konformer Fahrweise
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 368 Wörter, Seiten 252-252
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Ausschreibungen sind im Zweifel gesetzeskonform und so zu lesen, dass sie Bietern keine Möglichkeit zur nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung bieten.
-
- Ersatzgestellungszeiten bei StVO-konformer Fahrweise
- § 19 BVergG
- BBL-Slg 2016/240
- § 126 BVergG
- § 123 BVergG
- durchschnittlich fachkundiger Bieter
- Baurecht
- § 127 BVergG
- Verbesserung der Wettbewerbsstellung
- Objektiver Erklärungswert
- VwGH, 04.07.2016, Ra 2016/04/0015
Ausschreibungen sind im Zweifel gesetzeskonform und so zu lesen, dass sie Bietern keine Möglichkeit zur nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung bieten.
- Ersatzgestellungszeiten bei StVO-konformer Fahrweise
- § 19 BVergG
- BBL-Slg 2016/240
- § 126 BVergG
- § 123 BVergG
- durchschnittlich fachkundiger Bieter
- Baurecht
- § 127 BVergG
- Verbesserung der Wettbewerbsstellung
- Objektiver Erklärungswert
- VwGH, 04.07.2016, Ra 2016/04/0015