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Heft 11, November 2022, Band 35
Obliegenheit des neuen Vermieters zur unaufgeforderten Bekanntgabe einer Bankverbindung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Rechtsprechung, 1927 Wörter
- Seiten 382-384
- https://doi.org/10.33196/wobl202211038201
30,00 €
inkl MwStHat der Mieter bereits den ehemaligen Vermieter eines Mietobjekts zur Bekanntgabe einer Bankverbindung aufgefordert, so ist er nicht dazu verpflichtet, beim Erwerber abermals die Übermittlung einer Bankverbindung zu fordern. Die Obliegenheit, eine Bankverbindung von sich aus bekanntzugeben, trifft hier den Erwerber des Mietobjekts bei sonstigem Annahmeverzug.
- OGH, 07.09.2021, 1 Ob 124/21y
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 38 R 279/20s
- § 15 Abs 3 MRG
- BG Leopoldstadt, 33 C 220/19s
- § 907a Abs 1 ABGB
- WOBL-Slg 2022/62
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