


Ö-Norm B 2110 Pkt 5.30.2; Präklusivfrist; (Teil-) Schlussrechnung; nachträgliche Forderungen; Abzüge; Vorbehalt in der Rechnung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 71 Wörter, Seiten 129-129
20,00 €
inkl MwSt




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Hat ein Auftragnehmer die gegenüber der Schlussrechnung verminderte Schlusszahlung angenommen und den Abzügen rechtzeitig widersprochen („Vorbehalt“), verliert er seine Restforderung nicht im Sinn des Punktes 5.30.2 der Ö-Norm B 2110, wenn er gegen eine weitere – als „Schlusszahlung“ bezeichnete – Zahlung nicht neuerlich remonstriert, auch wenn vor dieser Zahlung Gespräche über die unterschiedlichen Standpunkte geführt wurden.
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- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
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- nachträgliche Forderungen
- Ö-Norm B 2110 Pkt 5.30.2
- Präklusivfrist
- ÖNorm B 2110 Pkt 5.30.2
- (Teil-) Schlussrechnung
- Vorbehalt in der Rechnung
- Baurecht
- BBL-Slg 2014/110
- Abzüge
- OGH, 19.12.2013, 3 Ob 157/13d
Hat ein Auftragnehmer die gegenüber der Schlussrechnung verminderte Schlusszahlung angenommen und den Abzügen rechtzeitig widersprochen („Vorbehalt“), verliert er seine Restforderung nicht im Sinn des Punktes 5.30.2 der Ö-Norm B 2110, wenn er gegen eine weitere – als „Schlusszahlung“ bezeichnete – Zahlung nicht neuerlich remonstriert, auch wenn vor dieser Zahlung Gespräche über die unterschiedlichen Standpunkte geführt wurden.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- nachträgliche Forderungen
- Ö-Norm B 2110 Pkt 5.30.2
- Präklusivfrist
- ÖNorm B 2110 Pkt 5.30.2
- (Teil-) Schlussrechnung
- Vorbehalt in der Rechnung
- Baurecht
- BBL-Slg 2014/110
- Abzüge
- OGH, 19.12.2013, 3 Ob 157/13d