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Gläser, Lars

Ökosoziale Steuerreform 2021: Ein erster Überblick

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Die „Ökosoziale Steuerreform“ soll in Teilschritten bereits ab 1. Jänner 2022 wirksam sein und wird alle Rechtsunterworfenen, sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen, in Österreich betreffen. Sie bringt im Wesentlichen die Einführung einer CO2-Bepreisung gemeinsam mit weiteren Ökologisierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Entlastungsmaßnahmen.

Fundstelle: Vortrag an den 73. Ministerrat vom 6. Oktober 2021 betreffend die „Ökosoziale Steuerreform – die größte Steuerentlastung in der 2. Republik“, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-2021/73-mr-6-oktober.html.

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