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Örtliche Zuständigkeit des LVwG bei Bekämpfung eines Vorstellungsbescheids

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In einer Verfahrenskonstellation, in der zunächst ein Mandats- und sodann ein Vorstellungsbescheid erlassen wurde, ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens zwar der Vorstellungsbescheid. Für die Bestimmung des örtlich zuständigen LVwG kommt es allerdings auf die nach § 3 AVG zuständigkeitsbegründenden Umstände im Zeitpunkt der Erlassung des Mandatsbescheides an. Die zuständigkeitsbegründenden Umstände sind mit der erstmaligen Erlassung eines Bescheides auch für ein folgendes Rechtsmittelverfahren, wozu sowohl das Vorstellungsverfahren vor der belangten Behörde als auch das Beschwerdeverfahren vor dem VwG zählt, fixiert.

  • § 3 Z 3 AVG
  • VwGH, 13.06.2024, Ra 2023/11/0114
  • JBL 2024, 682
  • Öffentliches Recht
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