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§ 4 NAG stellt hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln eine lex specialis gegenüber dem AVG dar. In dieser Bestimmung wird aber nur die örtliche Zuständigkeit der Behörden, nicht jedoch jene der VwG geregelt. Die örtliche Zuständigkeit der VwG regelt § 3 Abs 2 Z 1 VwGVG.

  • § 4 NAG
  • § 3 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2015/146
  • VwGH, 30.07.2015, Ro 2014/22/0028

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