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Heft 10, Oktober 2014, Band 28
Österr Arbeitsrecht: Nachwirkende Arbeitsbedingungen in aufgekündigten Kollektivverträgen sind „in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen“ iS der RL 2001/23/EG
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 1470 Wörter
- Seiten 573-574
- https://doi.org/10.33196/wbl201410057301
30,00 €
inkl MwStArt 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG ist dahin auszulegen, dass „in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen“ iS dieser Bestimmung auch solche mit einem Kollektivvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen sind, die nach dem Recht eines MS trotz Kündigung dieses Vertrags weiter auf Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfasst waren, nachwirken, solange für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird.
- EuGH, 11.09.2014, Rs C-328/13, (Österreichischer Gewerkschaftsbund/Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen; OGH [Österreich])
- Art 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen:
- WBl-Slg 2014/193
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 13 ArbVG
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