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Heft 10, Oktober 2020, Band 33
ÖZVV-Auszug als Nachweis der Vorsorgevollmacht und grundbücherliche Eintragung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 2691 Wörter
- Seiten 347-350
- https://doi.org/10.33196/wobl202010034701
30,00 €
inkl MwStDer bloße Auszug aus dem ÖZVV im Grundbuchsverfahren bildet keinen ausreichenden urkundlichen Nachweis der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht.
Wie die Bestellung eines Sachwalters – nunmehr gesetzlichen Erwachsenenvertreters – indiziert der Eintritt der Voraussetzungen für das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht in einem nahen zeitlichen Konnex zu ihrer Errichtung eine Beschränkung der Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers. Tritt die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht drei Monate nach Errichtung ein, liegt die Indizwirkung und damit ein Eintragungshindernis iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG vor. Der Umstand, dass ein Notar die Vollmachterteilung beglaubigt und offensichtlich keine Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers hat, schließt Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG nicht zwingend aus.
- Bittner, Ludwig
- § 268 Abs 1 Z 1 ABGB
- § 77 Abs 5 NO
- LG Wiener Neustadt, 17 R 63/19i
- OGH, 24.09.2019, 5 Ob 145/19p
- § 140h NO
- § 82a GBG
- Miet- und Wohnrecht
- § 94 Abs 1 Z 2 GBG
- § 258 Abs 4 ABGB
- § 284f Abs 1 lit aF ABGB
- BG Mödling TZ, 2668/2019
- WOBL-Slg 2020/108
- § 89a NO
- § 260 ABGB idF BGBl I 2017/59